Unsere Leistungen für Sie bei Vermietung:

• Ausschließliche Vertretung Ihrer Interessen

• Umfassendes Erstgespräch, Unterlagenanforderung

• Beschaffung fehlender Unterlagen und des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises

• Erstbesichtigung Wohnung / Haus mit Bestandsaufnahme sowie Handlungsempfehlung (Renovierung etc.)

• Marktanalyse (Marktmiete, Mietspiegel, Potentiale, Zielgruppen), Festlegung Mietpreis in Abstimmung mit Ihnen

• Professionelle Fotos, Grundrisserstellung (Vermessung gegen Vergütung möglich), Exposé-Erstellung nach Zielgruppen

• Insertion in Online-Portalen und Tageszeitungen

• Abfrage Kundendatei vorgemerkter, bereits geprüfter Interessenten

• Anfragenbearbeitung mit Vorprüfung

• Vereinbarung Besichtigungstermine, Besichtigungstermine wochentags und Wochenende

• Vorauswahl und Bonitätsprüfung der Mietinteressenten

• Vorbereitung des Mietvertrages in den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes

• Treuhandkonto für Kautionen auf Anfrage

• Übergabe der Wohnung / des Hauses inkl. Schilderwechsel

• Übergabe der gesetzlich vorgeschriebenen Vermieterbescheinigung

• Information der Versorgungsunternehmen über den Mieterwechsel

Wir vermieten einzelne Wohnungen und Häuser, aber auch komplette Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien.

Auch übernehmen wir auf Anfrage Ihre Hausverwaltungen.

Für Kapitalanleger, die nicht vor Ort wohnen oder sich nicht um ihre einzelnen Wohnungen kümmern wollen bzw. können, bieten wir einen besonderen Service an. Gerne geben wir Ihnen dazu nähere Auskünfte. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

Gerade im Bereich „Wohnung vermieten“ sorgen wir mit unserer Qualitätsorientierung für ein ausgewogenes soziales Umfeld. Außerdem prüfen wir Bewerber der Mietobjekte sehr sorgfältig. 

Kennen Sie alle gesetzlichen Regelungen?
Zum Beispiel:

1. Gebäudeenergiegesetz GEG
2. Qualifizierter Mietspiegel
3. Kappungsgrenze
4. Mietpreisbremse

Da wird die Ermittlung des richtigen Mietpreises schnell zur Herausforderung. Oder kennen Sie die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung im Detail? Fehler werden hier mit hohen Bußgeldern belegt.
Gerne berechnen wir, welche Miete Sie für Ihre Immobilie nach den gesetzlichen Vorgaben verlangen dürfen.

Senden Sie uns jetzt Ihre unverbindliche Vermietungsanfrage – wir melden uns und erklären Ihnen gerne, was wir für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie tun können.

Bitte klicken Sie  H I E R um zu unserem Kontaktformular zu gelangen.